Mit Beschluss vom 30.Oktober 2020 haben alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen in Leipzig und Sachsen bis mindestens 30. November 2020 geschlossen. Inwieweit das Infektionsschutzgesetz weitere Maßnahmen erfordert, um die Ausweitung der Corona-Pandemie in Sachsen einzudämmen, ist zurzeit unklar. So ist es gut möglich, dass die Schließungen bis zum Jahresende andauern.
Die Schließung betrifft u. a. alle Restaurants, Kaffeehäuser und gastronomischen Einrichtungen, wobei das Mitnehmen von Speisen und Getränken erlaubt ist. Im Weiteren sind bis mindestens 30. November 2020 alle Hotels für touristische Reisende geschlossen, so dass es ein generelles Übernachtungs- bzw. Beherbergungsverbot für Touristen gibt. Davon ausgenommen sind Übernachtungen für Geschäftsreisende. Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder, Kinos, Kletterhallen, Theater, Tierparks, Kegel- und Bowlingbahnen sowie Indoor-Spielplätze sind geschlossen. Ebenso müssen Massage-Praxen und Kosmetik-Studios bis mindestens zum 30. November 2020 schließen. Friseurläden dagegen unter Auflagen geöffnet.
Der Leipziger Weihnachtsmarkt findet im Jahr 2020 nicht statt und wurde offiziell abgesagt. Die Öffnung kleinerer Weihnachtsmärkte gilt auch als unwahrscheinlich, da es darum geht, größere Menschenansammlungen im Stadtgebiet zu verhindern. Daher finden Fußballspiele der 1. Bundesliga nur noch unter Ausschluss von Zuschauern statt. Der Vereinssport ist derzeit komplett untersagt.
Geschäfte und Läden des Einzelhandels haben geöffnet. Dazu gehören Supermärkte, Drogerien, Elektro- und Möbelfachmärkte, Modeläden, Baby-, Sport- und Spielzeuggeschäfte sowie Bäcker- und Fleischereien.
Schulen und Kindergärten haben geöffnet. Volkshochschulen sind vorübergehend geschlossen.